
Die Anmeldung für die Firmfeiern ist bereits abgeschlossen!
Die Anmeldung für die Firmfeiern ist bereits abgeschlossen!
Firmungen finden an folgenden Terminen statt:
Mittwoch, 25. Mai 2022 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 26. Mai 2022 – 10.00 Uhr / 15.00 Uhr / 18.00 Uhr
Freitag, 27. Mai 2022 – 15.00 Uhr / 18.00 Uhr
Firmpate kann sein, wer katholisch, mindestens 16 Jahre alt und selber gefirmt ist.
Das Kirchenrecht schreibt zu dem, dass dem Firmling, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen soll; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt. (vgl. can. 892 CIC)
Jede/r Firmbewerber/in kann beliebig viele Personen einladen.
Plätze werden in der Kirche nur für die Firmbewerber mit ihren Paten in den ersten Bankreihen freigehalten. Alle anderen können sich frei platzieren.
Im Auftrag des Erzbischofs wird Weihbischof Josef Holtkotte das Sakrament der Firmung im Pastoralen Raum Kirchhundem spenden.
Hier einige Daten zu Weihbischof Josef Holtkotte:
Die Firmung wird vom Bischof oder von einem Weihbischof gespendet. Sie findet während eines feierlichen Gottesdienstes nach der Predigt und vor der Eucharistie statt.
Zunächst bittet der Verantwortliche für die Firmvorbereitung den Bischof darum, den Firmbewerbern die Firmung zu spenden. Er bekundet auch vor dem Bischof, dass sich die Firmbewerber auf das Sakrament gut vorbereitet haben.
Dann folgt das Taufbekenntnis der Firmlinge. Der Bischof breitet dann die Hände über jedem Firmling aus und ruft im Gebet den Heiligen Geist auf ihn herab.
Es folgt die eigentliche Firmung. Die Firmbewerber treten nach vorn und der Bischof legt dem Firmbewerber die Hände auf den Kopf, salbt ihm mit Chrisam ein Kreuzzeichen auf die Stirn und spricht dazu die Worte:
„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“
Der Firmbewerber antwortet mit „Amen“.
Während der Firmung legt der Firmpate als Zeichen der Unterstützung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmbewerbers.
Eine Einlasskontrolle erfolgt nicht. Somit braucht keiner seinen Status vorlegen.
Einen Testnachweis braucht es ebenso nicht!
Es besteht eine durchgehende Maskenpflicht.
Ebenso empfehlen wir die Hygiene- und Abstandsregelungen, so gut es geht, einzuhalten.
Bei den Firmfeiern werden von einer bestellten Fotografin Fotos gemacht.
Wir wollen versuchen, diese so zeitnah wie möglich, nach den Firmungen dann hier auf der Homepage online zur Verfügung zu stellen.
Zur Deckung der Kosten, die im Rahmen der Firmvorbereitung und für die Firmfeiern anfallen, erbitten wir einen kleinen Unkostenbeitrag von 5,00 EUR pro Firmbewerber.
Wir bitten darum, diese beim Übungstermin mitzubringen.